Für die Nutzung des PartyPass musst Du die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren (bitte vorher lesen!):
Nur wer den folgenden Nutzungsbedingungen zustimmt darf sich einen PartyPass erstellen.
Ich willige ein, dass der Veranstalter im Falle eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz meine auf dem PartyPass aufgeführten personenbezogenen Daten an die Gemeinde weiterleitet, welche die
Veranstaltung gestattet hat, bzw. auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet. Die Gemeinde wird meine Daten ausschließlich für den Zweck der Kontaktaufnahme mit meinen Eltern verwenden und
anschließend löschen.
- Der PartyPass stellt kein amtliches Personaldokument dar.
- Die Angaben sind freiwillig, eine Speicherung von Daten erfolgt nicht.
- Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
- Mit einem Originalausweis (z.B. Personalausweis) und dem PartyPass kannst Du Dich bei Veranstaltungen, die für Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind, gegenüber dem Veranstalter
ausweisen.
- Den PartyPass hinterlegst Du und holst ihn beim Verlassen der Veranstaltung, spätestens aber nach den vom Jugendschutzgesetz vorgegebenen Uhrzeiten, wieder ab! Grundsätzlich sind dies für:
- 16 und 17-Jährige spätestens um 24.00 Uhr
- Ein mit falschen Daten ausgefüllter PartyPass wird vom Sicherheitspersonal an Ort und Stelle, für alle sichtbar einbehalten und entwertet.
- Der Veranstalter entscheidet selbst, ob er den Zutritt zu seiner Veranstaltung ab 14, 16 oder 18 Jahren zulässt. Der PartyPass ist kein "Berechtigungsausweis".
- Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Bürgermeisteramt/Rathaus weitergeleitet! Es folgt eine Kontaktaufnahme mit den Eltern mit dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen
das Jugendschutzgesetz vorliegt. Bei der Rückgabe können Gebühren anfallen.
- Für die Verwahrung des PartyPasses kann vom Veranstalter ein Pfand erhoben werden. Dies soll 10 € pro Person nicht übersteigen. Das Pfand wird bei Abholung des PartyPasses bei der Veranstaltung
bis 0:30 Uhr an den Inhaber des PartyPasses vollständig zurückgezahlt. Nach 0:30 Uhr wird das verbliebene Pfand mit den nicht abgeholten PartyPässen an die zuständige Gemeinde übergeben. Nur diese
darf das Pfand als Bearbeitungsgebühr einbehalten. Es besteht kein Anspruch des PartyPass-Inhabers auf Rückzahlung.
Die NZ Allmendingen Zigeunergruppe e.V. gewährt Jugendlichen ab 16 Jahren den Eintritt bis 24Uhr auf das Partygelände.
Jugendliche unter 16 Jahren haben ausnahmelos keinen Zutritt auf das Festgelände. Jugendliche unter 14 Jahren können mit einer Begleitung eines Erziehungberechtigten das Festgelände betreten.
Die NZ Allmendingen Zigeunergruppe e.V. behält sich vor, die Personalien des Erziehungsberchtigen auf zu nehmen und bei einem verstoß dies der Polizeibehörde mit zu teilen
Unterhalten Sie Ihren Besucher! Machen Sie es einfach interessant und originell. Bringen Sie die Dinge auf den Punkt und seien Sie spannend.